Fragen und Antworten ...
Was bedeutet eine 24-Stunden-Betreuung?
Die 24-Stunden-Betreuung ist ein Angebot für hilfebedürftige Menschen in deren Privathaushalten, wobei die Betreuung im Rahmen einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann.
Wie komme ich zu einer 24-Stunden-Betreuung
Wir vermitteln Ihnen innerhalb weniger Tage qualifizierte PersonenbetreuerInnen für eine Betreuung rund um die Uhr in vertrauter Umgebung.
Sie nehmen mit uns Kontakt auf und erhalten Informationen zum Ablauf der 24-Stunden-Betreuung.
Nach erfolgter Information wird in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person eingeschätzt und der Betreuungsbedarf, sofern die Rahmenbedingungen für eine 24-Stunden-Betreuung gegeben sind, vereinbart.
Anhand der Anforderungen erfolgt danach die Auswahl und Vermittlung einer geeigneten Betreuungskraft.
Im weiteren Schritt erfolgt die Organisation der Anreise, sowie die Einführung der BetreuerIn in den Haushalt.
Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung mit den BetreuerInnen und beim Förderantrag.
Die Betreuungskräfte wechseln sich in der Regel in einem 14-tägigen Turnus ab.
Bei Ausfall von Betreuungskräften wird ein Ersatz sichergestellt.
Um eine entsprechende Qualitätssicherung zu gewährleisten, werden Sie weiterhin regelmäßig durch uns betreut.
Wir stehen Ihnen während der gesamten Betreuungszeit bei Fragen, Anliegen oder Problemen zur Verfügung.
Wie funktioniert ein Turnuswechsel?
Die Personenbetreuerinnen sind in der Regel zwei Wochen im Haus, dann werden sie von einer Kollegin für die nächsten zwei Wochen abgelöst.
Wer kann das Angebot der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen?
Das Angebot der 24-Stunden-Betreuung ist für Menschen gedacht, die einen Hilfe- und Unterstützungsbedarf haben und wo eine ständige Anwesenheit einer Betreuungskraft erforderlich oder wünschenswert ist. Damit wird sichergestellt, dass hilfebedürftige Menschen weiterhin ihren Alltag im gewohnten Umfeld bewältigen können.
Wie sind die Rahmenbedingungen?
Die Betreuungskraft muss für die Dauer der Arbeitsperiode ein eigenes Zimmer oder einen abgetrennten Schlafplatz zur Verfügung haben. Die Mitbenutzung von Bad und Küche muss sichergestellt sein. Kost und Logis sind frei.
Wie ist die rechtliche Situation der Betreuungskräfte?
Die Betreuungskräfte haben ein Gewerbe angemeldet und arbeiten als selbständige Gewerbetreibende. Aufgrund der neuen Dienstleistungsfreiheit/Entsendegesetz nach dem Recht der Europäischen Union (EU) können sie legal in der EU, also auch in Österreich arbeiten.
Aus welchem Land kommen die Betreuungskräfte?
Die Betreuungskräfte kommen in der Regel aus Rumänien.
Wie sind die Sprachkenntnisse der Betreuungskräfte?
Alle Betreuungskräfte werden einem Sprachtest unterzogen und verfügen über Deutschkenntnisse. Es gibt natürlich Unterschiede beim Sprechen und der aktiven Kommunikation. Bitte geben Sie der Betreuungskraft ein paar Tage Zeit um sich in die neue Situation einzugewöhnen.
Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungskräfte?
Die Arbeitszeit/Freizeit können Sie individuell mit den Betreuungskräften vereinbaren. Die Betreuungskräfte sind selbständig tätig und unterliegen somit keiner gesetzlichen Arbeitszeitbestimmung. Entsprechende Erholungsphasen und ausreichend Schlaf sind unabdingbar.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Der laufende Vertrag einer Langzeitbetreuung kann in jedem Fall entweder unter Einhaltung einer zumindest zweiwöchigen Frist jeweils zum 15., zum Monatsletzten oder aus wichtigem Grund fristlos schriftlich gekündigt werden.
Wie findet der Wechsel der Betreuungskräfte statt?
Die Betreuungskräfte kommen mit Bahn/Bus direkt zu Ihnen. Der Wechsel ist meistens nahtlos. Beide Betreuungskräfte sind vor Ort, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen.
Wer bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskräfte?
Die Betreuungskraft hat dafür Sorge zu tragen, die Sozialversicherungsbeiträge zeitgerecht an die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft zu bezahlen bzw. zu überweisen.
Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung
Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung wurde vom Sozialministerium ein Fördermodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden können.
Arbeiten die Pflegekräfte als selbständige Betreuungskräfte, dann wird eine
monatliche Förderung von € 550,00 ausbezahlt.
Das NÖ Fördermodell gilt für Personen:
mit Hauptwohnsitz in NÖ
mit Bezug von Pflegegeld zumindest der Stufe 3
mit Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz
Die weiteren Förderungsvoraussetzungen können Sie dem bereits oben angeführten Fördermodell des Sozialministeriums entnehmen (siehe unter Voraussetzungen).
Der Antrag auf Förderung ist mit den vollständigen Unterlagen beim Amt der NÖ Landesregierung einzubringen. Zusätzlich zu den bereits beim Fördermodell des Sozialministerium genannten Unterlagen ist auch die Vorlage eines Werkvertrages erforderlich.
Der Wechsel einer Betreuungskraft ist beim Amt der NÖ Landesregierung mit den erforderlichen Unterlagen bekannt zu geben.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung
Hier finden Sie alle aktuellen Dokumente sowie die Richtlinien zur Förderung des Landes Niederösterreich:
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei einer Betreuung zu Hause sind die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und eventuelle Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation, geltend gemacht werden.
Diese sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu kürzen.
