Pflegegeld ...
Höhe des Pflegegeldes (ab 1.1.2011)
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt:
- Stufe 1 (Pflegeaufwand über 60 Stunden) – EUR 154,20
- Stufe 2 (Pflegeaufwand über 85 Stunden) – EUR 284,30
- Stufe 3 (Pflegeaufwand über 120 Stunden) – EUR 442,90
- Stufe 4 (Pflegeaufwand über 160 Stunden) – EUR 664,30
- Stufe 5 (über 180 Stunden + dauernde Bereitschaft) – EUR 902,30
- Stufe 6 (über 180 Stunden + unkoordinierte Betreuung) – EUR 1.260,00
- Stufe 7 (über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit) – EUR 1.655,80
Zweck des Pflegegeldes
Das Pflegegeld soll selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen.
Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird.